Der elektrische Fuhrpark - Tipps für Fuhrparkmanager

Von Gernot Hagemann. Alle Fuhrpark-manager*innen müssen sich mit dem Thema e-Mobilität auseinandersetzen, denn die CO2-Vorgaben der EU für die Autoproduzenten sind eindeutig: Im Durchschnitt dürfen deren produzierte Fahrzeuge 2021 nur noch 95g/km CO2 ausstoßen; 2030 nur noch 59 g/km! Jedes Gramm mehr wird mit 95 Euro/g/Fahrzeug bestraft. Die Automobilindustrie wird diese Strafsteuer an den Markt durchreichen und vermehrt Null-Emissions-Autos anbieten.

Elektromobile in betrieblichen Flotten leisten besonders mit Ökostrom einen Beitrag zur CO2-Reduktion, transportieren ein umweltbewusstes Image und werden aktuell neben einem Herstellerrabatt von 3.000 Euro (netto) auf den Listenpreis zusätzlich mit bis zu 6.000 Euro (netto) vom Staat gefördert. Im Leasing-Bereich gilt eine anteilige Förderung.

 

Beim Umstieg auf eine Elektroflotte ist eine Frage zentral: Wie, wo und wann werden die Autos geladen? Eine eigene betriebliche Ladeinfrastruktur ist ratsam. Die Investition aus Ladepunkten, Verkabelung, Erdarbeiten und Ertüchtigung des Netzanschlusses kann dabei durchaus fünfstellig werden. Auch kann der monatliche Preis des betrieblichen Netzanschlusses teurer werden, wenn das Laden der e-Fahrzeuge zu höheren Lastspitzen führt. Lastmanagement und die Nutzung selbst produzierten Stroms aus einer PV-Anlage oder einem Blockheizkraftwerk helfen sparen. Hier stehen auch Förderprogramme bereit. Ein Fördermittellotse ist quasi unabdingbar. hannoverimpuls vermittelt KfW-zertifizierte Berater*innen aus der Region.


Das Fuhrparkmanagement weiß um die Transport- und Mobilitätsanforderungen der Flotte: Welche Strecken werden täglich wann und von wem zurückgelegt? Wieviel Stauraum brauchen die Autos? Mit diesen Nutzungsprofilen kann man passende e-Fahrzeuge auswählen.


Bei einem ausstattungsbereinigten Vergleich schneiden Stromer inzwischen sogar oft besser ab als Verbrenner. Geringerer „Spritpreis“, weniger Wartung und oft günstigere Versicherung. Hinzu kommen eine Kfz-Steuerbefreiung für die Haltedauer (maximal zehn Jahre) und eine von ein auf 0,25 Prozent gesenkte Besteuerung privat genutzter Dienstwagen (bezogen auf den Listenpreis). Ein Anreiz für Mitarbeiter*innen zum Umstieg auf e-Mobilität!

Auch private intelligente Wallboxen sind ab November über die KfW-Bank (Programm 440) förderfähig. Diese können den Strom für das Dienstfahrzeug gesondert erfassen und gegenüber dem Arbeitgeber abrechnen. So wird Elektromobilität zum Gewinn für alle.

Unser Experte:

Gernot Hagemann ist Branchenexperte für nachhaltige Energie und Mobilität bei Hannovers
Wirtschaftsförderungsgesellschaft, der hannoverimpuls GmbH.

Dienstlich nutzt er einen E-Golf.